Hier finden Sie einige Informationen zur Änderung der Tierärztlichen Hausapotheken-VO. 

Anbei werden die Unterlagen des Vortrages von Dr. Braun/ Reg. v. Mfr. vom 19.04.2018 (Bezirksverbandssitzung der Tierärzte Mittelfranken) zur 2. Verordnung zur Änderung der Tierärztlichen Hausapotheken-VO zur Kenntnis und weiteren Verwendung übersandt.

Der Power Point Vortag stammt vom LGL. Die schematische Darstellungen zu den Änderungen der TÄHAV sowie der geänderte AUA-Beleg stammen von Frau Dr. Ilka Emmerich – Vetidata. Diese Darstellung bietet einen schnellen Überblick und eignet sich als Entscheidungshilfe bei der Umsetzung der neuen Rechtsvorgaben im Praxisalltag. Zum besseren Verständnis der Materie empfiehlt Herr Dr. Braun vorher die Abhandlung zur neuen TÄHAV im Deutschen Tierärzteblatt 2018, Heft 4 auf Seite 484 zu lesen.

Als Arbeitshilfe zur Dokumentation nach den rechtlichen Anforderungen der TÄHAV bei Erstellung eines Antibiogramms wird beiliegende Excel-Tabelle von der Regierung angeboten. 

Wichtige Änderungen zur TÄHAV
LGL Bayern, Stand: 01.03.2018
Vortrag TÄHAV.180314neu.pptx (3.76MB)
Wichtige Änderungen zur TÄHAV
LGL Bayern, Stand: 01.03.2018
Vortrag TÄHAV.180314neu.pptx (3.76MB)

 

AuA-Belege
Vetidata
180322_aua Beleg veti-data.pdf (63.58KB)
AuA-Belege
Vetidata
180322_aua Beleg veti-data.pdf (63.58KB)

 

Darstellung der Änderungen der TÄHAV
Vetidata
180322_abbildungen_taehav_aenderung.pdf (103.96KB)
Darstellung der Änderungen der TÄHAV
Vetidata
180322_abbildungen_taehav_aenderung.pdf (103.96KB)

 

Dokumentation zur Erstellung eines Antibiogramms
Regierung von Mittelfranken
Erstellung eines Antibiogramms Dokumentation.docx (13.39KB)
Dokumentation zur Erstellung eines Antibiogramms
Regierung von Mittelfranken
Erstellung eines Antibiogramms Dokumentation.docx (13.39KB)






Den Vortrag " Neues zur TÄHAV" (Anforderungen an Antibiogramme, Umsetzung der Antibiogrammpflicht, Anforderungen bei amtstierärztliche TÄHAV-Kontrolle)  von Frau Dr. Iris Fuchs vom Bayerischen Tierärztetag 2019 finden Sie im geschützten Bereich auf der Homepage der Bayerischen Tierärztekammer. Der Link führt Sie auf die Homepage der BLTK.